Streit um den Brachzehnten und auch um den Artlandzehnten, namentlich den Lämmer-, Ferkel-, Gänse- und Hühnerzehnten, den die Beklagten an Hennys von Floverich (Gem. Puffendorf, Selfkantkr.) und an den Zehnthof zu Loverich (Gem. Puffendorf) entrichten müssen. Die 1. Instanz hat die Beklagten zur Zahlung des Zehnten verurteilt. Das RKG nimmt den Prozeß nicht an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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