Der Rat zu Hall entscheidet in einem Streit zwischen den Gemeinden Unterfischach und Weiler auf Grund von Kundschaften von Konz Begglin von Hausen, Hans Nottel von Michelbach und Rüdiger Schwenkfuß (Swenkelfuß) von Vellberg: Der Wasen und "Anspach" von Unterfischach und Weiler wird gemeinsam als Viehtrieb benutzt. Ist ein Stier vorhanden, wird der Wasen verboten (geheit). Nach dem Mähen der Blumen und des Frongrases soll man kein Öhmd (amad) darauf ziehen. Der Stier wird gemeinsam genutzt. Der Wasen darf nicht verkauft werden. Acker und Wieslein dabei sind umzäunt und in Nutzung des Schwarzmüller (Swartzmüller) genannt Walzmüller. Die von Weiler treiben mit ihrem Vieh hinter Fischach auf Wiesen und Äcker, die von Unterfischach bis an die Zäune von Weiler auf Wiesen und Äcker, wenn keine Frucht darauf steht und bis an das Holz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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