König Wenzel verurteilt die Städte des Schwäbischen Bundes zur Zahlung von 30.000 fl. rh. an die drei rheinischen Städte Meintz, Wurms und Spir. (Nach dem Krieg der Pfalzgrafen Ruprecht des Ältern und des Jüngern bei Rhein gegen die rheinischen und schwäbischen Städte hatten auf königlichen Geheiß der jetzt + Erzbischof von Mainz Adolf und Bischof Lamprecht von Bamberg, sowie Segfried von Üenyngen, Deutschordensmeister zu Bamberg, zwischen den Pfalzgrafen und den Städten in der Weise verhandelt, dass die vier rheinischen Städte Meintz, Wurms, Spyr und Franchenfurt 60.000 fl., die schwäbischen Städte 30.000 fl. den Pfalzgrafen bezahlen sollten. Da aber gerade die drei rheinischen Städte Meintz, Wurms und Spyr in dem Kriege außerordentlich gelitten hatten, kam es zwischen ihnen und den schwäbischen Städten zu Streit, in dem ein königliches Gericht zu Eger in der oben beurkundeten Weise entscheidet. Bis die Bezahlung von Seite der schwäbischen Städte nicht erfolgt ist, soll niemand im Reich diese schirmen oder ihnen Geleit geben).