Kaiser Karl V. erlaubt Hans Wolf von Rechberg, im Schloss und Dorf Heuchlingen, das ihm mit allen Obrigkeiten eigen ist und dessen Kirchensatz und Güter ihm vom Stift Ellwangen zu Lehen gehen, sowie auf den dazugehörigen "Gründen und Boden" ein Hochgericht, einen Stock und Galgen aufzurichten, und verleiht ihm den Blutbann zu Lehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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