Sebastian Mader stellt den Kl. Gutenzell und H. einen Revers aus über die Belehnung mit ihrem Rebbau (Kelter, Haus, Hof, Stadel, Hofreite, Baumgarten, Wiesen und Holz) zu Markdorf und verspricht, Kelter und Keltergeschirr in Stand zu halten, wozu ihm die Kl. einen Knecht als Gehilfen auf ihre Kosten beigeben; ferner verpflichtet er sich zu einer Reihe von Dienstleistungen und Verrichtungen, die sich auf die Instandhaltung der Weinberge, der Kelter, Wiesen, auf die Weinlese, Einziehung der Weinzinse und den Obstgarten beziehen; weitere Einzelbestimmungen regeln seine Entlohnung, Absetzung usw.