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Tönnesbachem.: Anton Henrich Freiherr von Paland, Herr zu Moriame und Breidenbend, ist, nachdem die zwischen diesem und dem Georg Friedrich Graf zu Waldeck-Pyrmont-Cuylenberg geschwebte Streitigkeit den 26. Oktober 1652 so weit erörtert, dass gedachtem von Paland die Posession der beiden Unterherrlichkeiten Frechen und Tönnesbachem mit ausdrücklichem Vorbehalt des petitorii, so besagtem Grafen von Waldeck reserviert, zuerkannt worden, mit Haus und Wohnung Tönnesbachem und desselben Herrlichkeit, hohem Gericht, Zu- und Ingehör zum Mannlehn belehnet worden. Zwei Originale: Lehnbrief (Siegel) und Gegenurkunde (Siegel des Johannes Reutters).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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