Bürgermeister, Rat und Zwölfe als Vorsteher der Gemeinde der Stadt Bielefeld beurkunden, dass ihnen zur Bezahlung einer Schuldforderung der Frau Drostin von Joudewitz (Joudenvils) in Höhe von 2.000 Talern aus einer Verschreibung vom 19. März 1650, die die Drostin zur Hälfte gekündigt hat, der Schulmeister auf der Neustadt, Johan Varenholtz, 100 Taler, die von der Frau von Spiegel für den Schulmeister auf der Neustadt angelegt waren, übertragen hat; sie versprechen, ihm diese Summe aus den Einkünften der Stadt zu verzinsen.