Zwischen dem Grafen Rudolf von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] zu Gundelfingen [Gde. Münsingen/Lkr. Reutlingen] und den Heiligenpflegern der Kirche zu Deggingen ("Deckhingen") [Lkr. Göppingen] auf der einen Seite sowie den Ratsälteren, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm und den Heiligenpflegern der Kirche in Böhringen [Unterböhringen Gde. Bad Überkingen/Lkr. Göppingen] auf der anderen Seite war es zu Streitigkeiten gekommen. Strittig zwischen den Parteien waren die Gerichts-, Vogtei- und Herrschaftsrechte auf den zum Widum der Kirche in Deggingen gehörenden Gütern im ulmischen Ort Nellingen [Alb-Donau-Kreis] sowie auf den zum Widum der Kirche in Böhringen gehörenden Gütern und einem Viertel des Gerichts in dem helfensteinischen Ort Reichenbach [im Täle Gde. Deggingen/Lkr. Göppingen]. Zur Beilegung dieser Streitigkeiten haben sich nun beide Parteien zu einem Gütertausch entschlossen. Daher übergeben die Heiligenpfleger zu Deggingen die Widumgüter in Nellingen an die Heiligenpfleger in Böhringen. Dafür erhalten sie von diesen die Widumgüter sowie den vierten Teil des Gerichts in Reichenbach. Die zwischen den Parteien ausgetauschten Güter, Einkünfte und Gerechtsame sind in der Urkunde detailliert beschrieben. Graf Rudolf von Helfenstein verzichtet auf alle Rechte, die ihm bisher auf den Widumgütern in Nellingen zugestanden haben. Dagegen verzichten die Ratsälteren, der Bürgermeister und der Rat der Stadt Ulm auf ihre Rechte auf den Widumgütern und dem Gericht in Reichenbach. Auf Wunsch des Grafen Rudolf von Helfenstein wurde die Zustimmung des Bischofs von Konstanz zu diesem Tausch eingeholt. Diese wurde am 1. Oktober 1598 erteilt [A Urk. lfd. Nr. 4208] und als Affix dem Libell über den Gütertausch beigebunden.