1795 Mai 23-28 - Schneidheim und Mönchsroth Zur Beendigung der Grenzstreitigkeiten wegen des an den Königsroter Wald, Kammergut des DO, anstoßenden Holzes, das der lehenbaren Mühle des Pfladermüllers Kaspar Frey und dem dazugehörigen Nonnenhöflein inkorporiert ist, übergibt Frey dem DO dieses Holz mit Ausnahme des nicht bewaldeten Teils, der sein Eigen ist, und erhält dafür 5 Viertel von den 2 Tagwerk Wiese, die zur Königsroter Mühle des DO gehören; sie sind nach der Vermarkung des Waldes geometrisch zu vermessen. Der DO überlaßt Frey außerdem für eine Durchfahrt von dieser Wiese etwa 1/8 [Morgen] auf einer Spitze des Königsroter Waldes und stellt das zum Bau eines Brückleins nötige Holz. Der Tausch erfolgt unter dem Vorbehalt der beiderseitigen herrschaftlichen Ratifikation. - Das oettingen-spielbergische Oberamt Mönchsroth und das Vogteiamt Schneidheim des DO erhalten je eine Ausf. dieses Rezesses. Sr.: 1) Johann Jakob Beuerle, Oberamtmann zu Mönchsroth, 2) Johann Adam Riß, Amtsvogt zu Schneidheim Ausf. Pap.-Libell in Fol., 4 Bl. - 2 Pap.-Sg. - U.: 1) - 2) die Sr., 3) für den schreibunkundigen Frey der Färber Karl Wilhelm Gottlieb Keller - Rv.: Vergleichs-Rezeß. Den einschlaegigen Act vide sub Nro. 5 Cist. 7 Lat. 5 II Dünkelsbühl Königs-Roth. Notatum am 23. Oct. 1799 - 1 Beil.: Renovator Boeheim: Geometrischer Grundriß des T.O. herrschaftlichen Königsröther Waldes ... 1795 Prov.: Vogteiamt Schneidheim, Regierung Mergentheim RSig.: Nro. 28, Ellinger Urkunden in specie Dünkelsbühl,; Lat. 20 ASig.: Bü 17; 195

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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