1568 Juli 1 Dr. iur. Georg Gadner, württ. Rat und Beauftragter Herzog Christophs zu Württemberg und zu Teck, Rochius Amman, Bürgermeister zu Giengen [a.d. Brenz], und Balthasar Böner, Vogt zu Heuchlingen, Unterhändler vonseiten des Jörg Rennhart von Woellwarth zu Heubach, Hohenroden und Lauterburg, sowie Dr. iur. Andreas Würtzburger, Syndikus des Stifts Ellwangen, Johann Krauß, Bürgermeister zu Aalen, und Sebastian Wangner, Schultheiß zu Rindelbach, Unterhändler vonseiten der Vierleute und der Gemeinde des Markts Essingen, schlichten die Streitigkeiten zwischen beiden Parteien wegen Holz, Grund und Boden, Trieb, Tratt und Weidgang folgendermaßen: 1) Herzog Christoph zu Württemberg, Prälat und Verwalter zu Königsbronn und der verst. Hans Conrad von Woellwarth zu Lauterburg hatten am Holz Banwang (am Bonwang) eine Vermarkung ihres Besitzes vereinbart. Trotzdem hat Hans Conrad von Woellwarth etwa 8 Jahre lang die strittigen Grenzzeichen (Lauchen) zwischen seinem Besitz und dem seiner Untertanen erneuern lassen. Umstritten sind jene Grenzzeichen, die einst Heinrich von Woellwarth schlagen, dann aber auf den Einspruch Hans Baiers, Forstmeister zu Heidenheim, hin wieder ausschlagen ließ. Die Unterhändler erklären nun die Grenzzeichen für gültig, die von Württemberg und Königsbronn anerkannt werden; was an dieser Grenze gegen Tauchenweiler zu liegt, gehört denen von Woellwarth, was auf der anderen Seite liegt, den gen. fremden Herrschaften und der Gemeinde Essingen. 2) Die von Jörg Rennwart von Woellwarth gewiesenen Grenzzeichen von der Essinger Weide bis hinauf nach Irmannsweiler und damit das woellwarthsche Eigentumsrecht am strittigen Gehölz werden anerkannt, doch behält die Gemeinde Essingen dort den Weidgang. 3)Der Trieb der Gemeinde Essingen von den Lichten Eichen talabwärst gen Fachensol (Fachensold), der nach Meinung Jörg Rennwarts von Woellwarth Tauchenweiler zu nahe kommt, wird bestätigt. Die Schafe der Herrschaft Lauterburg dürfen zwischen dem 24. Apr. (Georgii) und dem 11. Nov. (Martini) in Richtung Waldstetten nicht vor das Wehrenfelder Holz getrieben werden; der Herrschaft steht jedoch frei, sie auf ihrer Weide zu weiden und in ihrem See zu waschen. - Die Parteien versprechen, diesen Vertrag zu halten; seitens der Gemeinde Essingen geloben dies die Vierleute Michael Benntz, Georg Krencklen, Hans Koch und Hans Marx sowie vom Gericht Hans Koch, Hans Demer, Hans Huttlmair, Hans Neher, Conz Huttlmair, Melchior Feiffel, Bartholomäus Vogt, Lienhard Hasenmair, Thoman Benntz, Martin Jauffer, Hans Conn, Hans Deininger und Jörg Binder, alle zu Essingen. Beide Parteien erhalten eine Ausf. des Vertrags. Sr.: 1) Dr. iur. Georg Gadner, 2) Dr. iur. Andreas Würtzburger, 3) Rochius Amman, 4) Balthasar Böner Ausf. Perg. - 4 Sg. abg. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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