Jörg Mornhinweg von Böttingen, wegen Bruchs einer früheren Verschreibung betr. Jagdvergehen gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und Gönner freigel., schwört U. Er stellt zwei Bürgen, die sich bei Übertretung dieser Verschreibung verpflichten, auf Allerheiligen (1. Nov.) 20 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Ulrich Ziegler, Kaplan zu Münsingen 2) Endris Heß von Münsingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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