Gerhart, Bischof von Würzburg, Graf Gunther von Schwarzburg, sein Bruder, und Graf Johann von Schwarzburg, ihr Vetter bestätigen, daß sie Mechthilde, Tochter des Grafen Gunther von Schwarzburg seelig, ihres Bruders und Vetters, an Johann, des Grafen Johans von Wertheim Sohn, verehelicht haben. Bischof Gerhart hat Mechthild 4000 fl. zu Zugelte, Graf Johann von Wertheim 4000 fl. zu Widerlegung gegeben und die 8000 fl. verschrieben auf Schloß, Haus und Stadt Freudenberg, das Bischof Gerhart zu trüwen hant eingenommen. Überlebt Mechthilde ihren Gemahl ohne Erben, so soll sie ihr Leben lang die 8000 fl. genießen, nach ihrem Tode sollen 4000 fl an ihre Erben, 4000 fl. an Johanns Erben fallen, ebenso umgekehrt. Verehelicht sich Mechthilde nach Johanns Tod wieder, so soll Graf Johann, der Vater, oder seine Erben Schloß und Stadt lösen können um die genannte Summe, Mechthilde soll ihr Leben lang der Genuß der Summe haben, aber 4000 fl. für den Fall ihres Todes Johann oder seiner Erben vermachen. Bekommen die beiden Erben, so sollen diese das Geld erhalten.