Erzbischof Lothar Friedrich zu Mainz bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, als nunmehr Ältestem und Lehnsträger für diesen selbst und für Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, sodann für Eberhard, des verstorbenen Philipps Sohn, für die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, sowie für Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, alle von Gemmingen, näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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