Ulrich [Rösch], Abt von St. Gallen, gibt dem Klerus der Diözese Konstanz bekannt, daß er aufgrund einer ins. Bulle Sixtus IV. mit Datum Rom, 23. Februar ("septimo kalendas Martii") 1480 zum delegierten päpstlichen Richter und Konservator des Klosters Weingarten ernannt wurde, und erläßt ein Mandat an alle, die dem Kloster Schaden zufügen. Das Mandat richtet sich namentlich gegen Konrad Bodmer, Ammann, und den Rat von Altdorf wegen Pfändung des Nikolaus Lantz, Martin Käppeler und anderer Klosterbediensteter. Die Pfänder sollen unter Androhung der Exkommunikation zurückgegeben werden. Rückseitig Vermerk des Notars Johannes Ungemut vom 17. Februar 1582 über Zustellung im Rathaus von Altdorf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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