Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Friedrich von Enzberg, Johanniterkomtur zu [Schwäbisch] Hall, sowie die dortige Kommende (huß) mit Leuten und Gütern in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Für den Schirm soll der Komtur jährlich zu St. Michaelistag [29.09.] 15 Malter Hafer von den Ordensgütern zu Affaltrach (Affolterach) an den pfalzgräflichen Keller zu Weinsberg reichen. Der Pfalzgraf weist seine Ober- und Unteramtleute zu Weinsberg und die Seinen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, der für 12 Jahre vorbehaltlich seines Widerrufs gelten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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