Das Stift Gerresheim hatte den Eheleuten Georg Quadt zu Bruchhausen und Loif zu Kollenburg 1555 das Eschergut bei Gerresheim in Erbpacht gegeben. Als Sicherheit für die Erbpacht hatten die Eheleute Quadt verschiedenen Besitz, darunter den Robertzkamp, den die Appellanten innehatten, als Sicherheit gesetzt. Nachdem die Erbpacht längerfristig nicht bezahlt worden war, hatte das Stift gegen die Erben (Johann und Wilhelm) Quadt wegen Nichtzahlung und widerrechtlicher Zerteilung des Erbgutes auf Heimfall des Eschergutes und zugleich wegen der Nichtzahlung auf Immission in die Pfandgüter geklagt. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß die Vorinstanz diese Immission erkannt, den Appellanten allerdings den Regreß gegen die Quadt vorbehalten hatte. Die Appellanten bemängeln, belastet zu werden, ohne im vorinstanzlichen Verfahren angehört worden zu sein. Sie verweisen darauf, auf Grund einer älteren Schuldverschreibung Inhaber des Robertzkamps zu sein. Die Appellanten ließen die Erben Mattencloedts, von dem sie den Kamp hatten, zur Eviktionsleistung laden, diese bestreiten die Berechtigung dieser Ladung.
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Das Stift Gerresheim hatte den Eheleuten Georg Quadt zu Bruchhausen und Loif zu Kollenburg 1555 das Eschergut bei Gerresheim in Erbpacht gegeben. Als Sicherheit für die Erbpacht hatten die Eheleute Quadt verschiedenen Besitz, darunter den Robertzkamp, den die Appellanten innehatten, als Sicherheit gesetzt. Nachdem die Erbpacht längerfristig nicht bezahlt worden war, hatte das Stift gegen die Erben (Johann und Wilhelm) Quadt wegen Nichtzahlung und widerrechtlicher Zerteilung des Erbgutes auf Heimfall des Eschergutes und zugleich wegen der Nichtzahlung auf Immission in die Pfandgüter geklagt. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß die Vorinstanz diese Immission erkannt, den Appellanten allerdings den Regreß gegen die Quadt vorbehalten hatte. Die Appellanten bemängeln, belastet zu werden, ohne im vorinstanzlichen Verfahren angehört worden zu sein. Sie verweisen darauf, auf Grund einer älteren Schuldverschreibung Inhaber des Robertzkamps zu sein. Die Appellanten ließen die Erben Mattencloedts, von dem sie den Kamp hatten, zur Eviktionsleistung laden, diese bestreiten die Berechtigung dieser Ladung.
AA 0627, 510 - B 1242/4309
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1694-1702 (1457, 1536-1701)
Enthaeltvermerke: Kläger: Lic. Christoph von Binsfeld, wohnhaft zu Köln ?, und Maria Franziska von Binsfeld verwitwete von Gise (Gyse), Düsseldorf, als Erben von Binsfeld Beklagter: Äbtissin und sämtliche Kapitulare des freiadligen Stifts St. Hippolyt zu Gerresheim, (Kl.), und Konsorten.: Erben des Dr. Joachim Mattencloedt (Mattenclott) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Phil. Nidderer 1693 - Subst.: Lic. Johann Henrich Flender Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Adam Roleman 1694 - Subst.: Lic. Konrad Franz Steinhausen - für die Erben Mattencloedt: Lic. Steinhausen (1694) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht (Kanzler und Räte) zu Düsseldorf 1595-1600, 1675-1693 - 2. RKG 1694-1702 (1457, 1536-1701) Beweismittel: Bd. 1: Kaufbrief der Eheleute Georg Quadt und Loif (Loeff) von der Kollenberg, 1548 (26-31). Obligation der Eheleute Joachim Mattencloedt und Sophia Agnes Proff, 1666 (35). Bd. 2: Acta priora. Lagebeschreibung des Eschergutes (64). Forderungen des Stifts an Quadt (73). Quittungen der Kellner des Stifts St. Ursula zu Köln, 1561-1595 und 1599 (84-86, 92, 150). Zeugenverhör, 1598 (122-149). Immission des Stifts Gerresheim in das Eschergut, 1677 (181-189). Rechnung über die rückständigen, dem Stift St. Ursula geschuldeten jährlich 6 Goldgulden von 1555-1679 (233-240). Schöffenurkunde des Landgerichts Gerresheim, 1536: die Eheleute Peter und Magdalena Ropertz verkaufen Georg Quadt und Ehefrau ihr zehnt- freies Rittergut Robertzkamp (287f.). Beschreibung des Escherlandes, mit Morgenzahl usw. (307-309). Rentenbrief des Wilhelm Quadt an Dr. Andreas Gail, 1583 (315-326). Pfandverschreibung der Gebrüder Johann Werner von Hetzingen zu Eschweiler und Adolf von Hetzingen zu Kollenburg und Aprath (354-369). Beschreibung: 3 Bde., 8,5 cm; Bd. 1: 52 Bl., lose; Q 1 - 19; Bd. 2: 6,5 cm, 422 Bl., geb.; Q 20; Bd. 3: 33 Bl., lose; Q 21 - 27, 1 Beilage (Rationes decidendi). Vgl. RKG 4510 (Q 48/60).
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:54 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)