#1449 März 22 (an dem nechsten sampstag vor unser lieben frowen tag verkündung) *Albrecht Thumb von Neuburg (Thumm von Niumburg), Ritter, tauscht mit Hans von Wernau (Werdnow) sein in der Ban[n]halde gelegenes Holz, das er von Eberhard Stuber gekauft hat, ein darin gelegenes Stück Brachland (egerden) und die Lehngerechtigkeit an der Wiese, die Erblehen des Hans Biber ist, gegen Wernaus ebenfalls in der Ban[n]halde gelegenes Gehölz, das längsseits zur Hälfte an Thumbs und seiner Untertanen Besitz, zur anderen Hälfte an Wernaus Besitz, oben an der kurzen Seite an den Besitz des Propstes zu Denkendorf (Denckendorff), unten zur Hälfte an das Pfründgut zu Jesingen (Vßingen) stößt. &A. und Wolf Schilling (Schilhing), Vogt zu Kirchheim [unter Teck] (Kirchaim) +Ausf. Perg. - 2 Sg. anh. - Rv. (um 1450) !No. 48 (gestr.); - Nro. 43 (17. Jh.); - HStAS A 155 Bü 263

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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