Rechtliches Gutachten über das Verhältnis und die eigentliche Beschaffenheit der freien Pürsch der Reichsstadt Weil [Weil der Stadt]; Abschrift von E.T. von Glandorff
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 551 Bü 92
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 551 Forstamt Altensteig
Forstamt Altensteig >> 2 Akten >> 2.6 Jagdsachen
Enthält u.a.:
1) König Rudolf befreit den Hof des Klosters Herrenalb in seiner Stadt Weil von Bede, Steuer und allen Diensten, Rottenburg, 29. Dezember 1275
(Württembergisches Urkundenbuch, Bd.7, Stuttgart 1900, Nr. 2545)
2) Kaiser Karl VI. bestätigt der freien Reichsstadt Weil die freie Pürsch, die schon 1376 in einer Urkunde Kaiser Karls IV. mit einem Bischof von Würzburg, dem Grafen von Württemberg, dem Grafen von Hohenlohe, den Mitverwandten, auch den freien Reichsstädten in Schwaben, erwähnt wurde. Die freie Pürsch wurde auch von Kaiser Matthias am 14. Oktober 1613 und von Kaiser Ferdinand III. am 30. Juni 1651 bestätigt. Alle der kaiserlichen Bestätigung entgegenlaufenden Rechte sollen nichtig sein. Bei Nichtbeachtung wird eine Strafe von 20 Mark lötigem Gold angedroht, 17. Februar 1716
1) König Rudolf befreit den Hof des Klosters Herrenalb in seiner Stadt Weil von Bede, Steuer und allen Diensten, Rottenburg, 29. Dezember 1275
(Württembergisches Urkundenbuch, Bd.7, Stuttgart 1900, Nr. 2545)
2) Kaiser Karl VI. bestätigt der freien Reichsstadt Weil die freie Pürsch, die schon 1376 in einer Urkunde Kaiser Karls IV. mit einem Bischof von Würzburg, dem Grafen von Württemberg, dem Grafen von Hohenlohe, den Mitverwandten, auch den freien Reichsstädten in Schwaben, erwähnt wurde. Die freie Pürsch wurde auch von Kaiser Matthias am 14. Oktober 1613 und von Kaiser Ferdinand III. am 30. Juni 1651 bestätigt. Alle der kaiserlichen Bestätigung entgegenlaufenden Rechte sollen nichtig sein. Bei Nichtbeachtung wird eine Strafe von 20 Mark lötigem Gold angedroht, 17. Februar 1716
1 Schr. (Folio geh.), 1 cm
Archivale
Glandorff, E.T. von
Bad Herrenalb CW; Kloster
Rottenburg am Neckar TÜ
Schwaben
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ