Johann Abraham Engels, Schöffe des Landgerichts Werden, macht bekannt, dass ihn Abt Johann nach dem Tod des ehemaligen Stadtsekretärs Johann Wilhelm Jungbluth sowie der Äbts Benedikt und Anselm zugunsten von Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Werden mit dem Lehnshaus gen. Märkershaus zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Das Haus liegt am Markt unweit der Kapelle St. Nikolai und ist zum Rathaus der Stadt eingerichtet worden. Ausbedungen ist, daß nach dem Willen des Abts oder seiner Nachfolger darin jederzeit Landgericht gehalten werden kann. Er hat eidlich gehuldigt. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Fiskalprokurator Hösch. - Or., Petschaft und Unterschrift