Adelheid, die Witwe des Münnerstädter Bürgers Gottfried von Schweinfurt, und ihre Tochter Agnes bekennen: Adelheid und ihr verstorbener Ehemann haben gemeinsam Abt und Konvent des Klosters Bildhausen ("Bylithusen") einen jährlichen Zins von 7 Malter Roggen ("siligo") Würzburger Maß verkauft. Nach dem Tod ihres Ehemannes hat nun Adelheid diesen Zins um 21 Pfund Heller zurückerworben. Sie und ihre Tochter verkaufen ihn nun um 23 Pfund Heller an den Komtur und den Konvent der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Mu/o/nrichstat"), wobei er in 5 Malter Münnerstädter Maß umgewandelt wird. Die Verkäuferinnen verpflichten sich, diesen Zins der Kommende jedes Jahr von ihrem Allod in Münnerstadt mit seinen Zugehörungen zu entrichten. Innerhalb von 6 Jahren, gerechnet ab dem kommenden 22. Februar ("a festo Kathedre beati Petri"), können sie den Zins um die ihnen bezahlte Summe zurückerwerben. Danach ist er auf ewige Zeiten der Kommende zu entrichten. Allerdings können die Verkäuferinnen ihr auch dann den Zins auf anderen Gütern in der Stadt Münnerstadt oder im Umkreis von 1 Meile anweisen und damit ihr Allod zinsfrei machen. Die Verkäuferinnen sowie Irmgard, die Mutter der Adelheid, als Vertreterin des minderjährigen Sohnes der Adelheid Konrad geloben die Leistung von Währschaft und versprechen, dass Konrad nach Erreichen der Volljährigkeit diesen Vertrag anerkennen wird. Als Sicherheit verpfänden die Verkäuferinnen bis zu diesem Zeitpunkt ihren Teil des Allods der Kommende. Auf ihre Bitte siegelt der Abt des Klosters Aura ("Vrowe"). Zeugen: Die Kleriker Dietrich Kranz, Henemann und Heinrich von Haina ("Heyne"), Magister in Münnerstadt, die Münnerstädter Schöffen Wölflein Prel und Konrad Klupfel und viele andere. Datum et actum in Munrichstat 1320 feria tercia post festum Purificacionis beate Virginis proxima. Aussteller: Adelheid von Schweinfurt und ihre Tochter Agnes. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt