Abt [Werner Glüttenhart] und der Konvent des Klosters Bebenhausen sowie ihr Maier zu Aglishardt (Aydlinshart) einerseits und die Gemeinde Böhringen (Beringen) andererseits werden durch das Gericht der Stadt Urach wegen der - gegenseitig zuerkannten - Zufahrts-, Übertriebs- und Weiderechte sowie wegen des Rügerechts zu Aglishardt (Aydlinshart) verglichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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