Anton Bugel von Randegg, Beständer der oberen Mühle zu Hilzingen, reversiert für sich und seine Frau gegenüber Ferdinand Geizkofler zu Gailbach, Haunsheim, Staufen, Moos und Weschenbeuren über die inserierte Belehnung mit der oberen Mühle zu Hilzingen samt Zubehör, die er bisher 14 Jahre innegehabt hatte, als Leiblehen. Zins, Ehrschatz und Dienstbarkeiten sind näher beschrieben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner