Kaiser Karl V. gestattet Leonhard Stockhaimer, folgende vom Reich zu Lehen rührende Stücke, die dieser von den bisherigen, nunmehr verstorbenen Inhaber Andreas Mendel überkommen, nämlich: 20 Haller und eine Fastnachthenne ewigen Zinses auf einem Fischwasser und einer Wiese vor dem Lohenhof, ferner ein Fischwasser, die Rednitz genannt, von der Brücke zu Reichelsdorf bis herab zum Eybacher Weidach mit 2 Hammerstätten und Wasserräderen- gegen den Hanns- Suefsler auf dem Lohof, ferner den Sebald Suesser Beständner eines Wasserrades, und den Andres Mulner und dessen Sohn Conrad, Beständner der Hammerstätten, wegen Anfechtung und Beeinträchtigung dieser seiner Lehenrechte auf dem Wege Rechtens zu verfolgen.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg