Herzog Adolf von Kleve, Graf von der Mark, macht bekannt, daß er bei Johann Hasenkamp für Kost und sonstige Aufwendungen nach Ausweis von dessen Rechnung Schulden hat und ebenso bei Heinrich Hasenkamp. Auf Bitten seines Bruders Gerhard hat er Johann Hasenkamps Kinder, nämlich Heinrich zu einem Leib, Heinrich von der Brüggeney gen. Hasenkamp zu zwei Leibern, nämlich für diesen selbst und dessen Tochter Elisabeth, an den Höfen Frolinne (Vro-) und Lindenhorst berechtigt. Sie können die Höfe mit allem Zubehör auf Lebenszeit nutzen. Der Herzog wird sie dabei nicht stören, so lange einer von ihnen lebt. Nach dem Tod des Letzten fallen die Höfe ohne Widerrede an den Herzog zurück. - Es siegelt der Aussteller. - Datum ... in die beati Jacobi apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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