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Innerdeutscher Zahlungsverkehr
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Enthält u.a.: Schriftwechsel.- Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs.- Gewinnvortrag bei Unternehmen mit westdeutscher Beteiligung.- Verwaltungsgebühr für "Westkonten".- Liquidierung von Betrieben.- Umwandlung und Freigabe von Konten.- Währungsumstellung.- Verrechnung.- Kontenbeschlagnahme.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).