Linhart Schalhart, Keller zu Remlingen, verkauft im Auftrag der Gräfin zu Wertheim dem Bestenheider Michel Baumeinster den einen Gang der Holzmühle unter folgenden Bedingungen: Käufer muß seinen Anteil an der Mühle, auch Haus und Wehr instand halten. Er darf sich nicht auf klagbares Nebengewerbe wie Weißbrotbacken einlassen; vielmehr soll er dem Müllergewerbe nachgehen, auch die Mühle für Weizenmehl herrichten, damit nicht die Bäcker zu Remlingen wie bisher zum Schaden der Herrschaft andere Müller aufsuchen. Findet sich innerhalb eines Jahres ein Käufer für beide Mahlgänge, der auch die Mühle neu baut, so wird Baumeinster gegen Entschädigung fürr Kauf- und eingebautes Geld zurücktreten. Dagegen soll ihm der Kauf zugestanden werden, wenn er sich zur Zufriedenheit der Herrschaft hält und den Gang erwerben will, den z. Zt. Hanss Vayt innehat. Kommt ein fremder Müller nach Remlingen, um den Gemeindeleuten zu mahlen, so soll der Keller ihm Karren und Pferd nehmen; die Leute aber büßen Säcke, Korn und Mehl ein. Der Kaufpreis des Mahlgangs ist 74 fl., davon sind 40 fl. gezahlt. Der Rest ist je an Cathedra Petri mit 10 fl. zuletzt 4 fl. abzutragen. Verbürgt haben sich in Gemeinschaft ihrer Frauen vor dem Schultheiß von Billingshausen: Jorg Herwart mit 1/2 Morgen Weingarten im Gottenloch, an Cuntz Baumann angrenzend, Cuntz Baumann mit 1/2 Morgen Weingarten daselbst, an Kirchner angrenzend, Hanssen Claus von Erlebach mit 1/2 Morgen Weingarten im Kirchbergk zu Erlebach, an Claus Josten zu Tiefental anstoßend. Des Käufers Schwager Mertten Selich von Niklashausen verbürgt sich als Überbürge für Ledigung der Bürgen. Diesen dient wieder das Kaufobjekt als Unterpfand. Von den beiden Exemplaren der Urkunde bekommt der Keller zu Remlingen eines und eines der Käufer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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