Boppo, Elekt von Bamberg, übergibt auf Bitten des O[tto], päpstlichen Legaten, und des Patriarchen von Aquileja (Aquilegensis) durch die Autorität, die er zu Lebzeiten hat, den edlen Männern Walpoto und Friedrich die Vollmacht, seinem Neffen (nepos) Meinhard, Grafen von Görz, und dessen jüngst geborenen Sohn [*1238] aus einem durch den Tod von R. von Mureck (Mureche) freigewordenen Lehen 100 mrk als eine jährliche sichere Zahlung (pensio) zu übertragen, falls zufällig - was ferne sei - der Tod zuvorkommen und seinen guten Willen, ihn (den Neffen) zu belehnen (benefaciendi), verhindern sollte. Wenn aber Gott gewogen sein und durch das Leben es ihm zuteil werden sollte, die Gegenwart des Grafen zu genießen, behält er sich, wobei dieser Brief ungültig sein soll, die volle Möglichkeit vor, hinsichtlich derselben und andrer Güter zu machen, was ihm gefällt. Siegler: Bischof Boppo von Bamberg (1235 - 1242)