Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die armen Leute zu St. Quirin (Sannt Curin) in seinen Schirm. Er versichert, sie gleich seinen Angehörigen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Der Schirm soll für 12 Jahre gelten. Kurfürst Philipp weist seinen [Unter-]Landvogt im Elsass und seine Amtleute zu Lützelstein um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm an, für den sie jährlich zu Martini [11.11.] 10 Viertel Hafer an den pfalzgräflichen Keller zu Lützelstein reichen sollen.