Wimpfen: Kaiser Maximilian gewährt Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen auf ihre Bitte hin die Gnade und Freiheit, daß Ausländer, die gegen Bürger und Einwohner ihrer Stadt Klage erheben wollen, oder Mitbürger, die gegen einander klagen, diese Klage bei einem Wert der Hauptsumme bis 25 Rheinische Gulden ohne weitere Appellation dem Gericht in Wimpfen vorbringen sollen; betrifft die Klage eine Hauptsumme von mehr als 25 Rheinische Gulden, soll die Appellation an höhere Gerichte erlaubt sein. Der Aussteller gebietet allen Angehörigen des Reichs, die Genannten bei dieser Gnade und Freiheit zu belassen und nicht zu behindern, bei Zahlung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes an die Kammer des Reichs.