Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
695
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden Stadt Beckum Urkunden
Stadt Beckum Urkunden
1626 Mai 30
Regest: Die Bürgermeister Johan Westarpff und Bernhart Buschman, die Kämmerer Henrich Ellinghaus und Anton Gröne und der Rat der Stadt Beckum (Beckum) verkaufen an Jobst von Werne, Senior der Kollegiatkirche St. Mauritz vor Münster, Kanoniker und Scholaster, 30 Reichstaler erbliche jährliche Rente zahlbar zu Pfingsten für 500 Reichstaler. Es bürgen: Stephan Isinckhoff mit seinem Haus an der Weststraße zwischen Häusern Herman Groteke an der West- und der kleinen Stegen und Johan Lutterbecks Haus an der Ostseite; Johan Kalthoff mit seinem Haus und Hof an der Weststraße zwischen Häusern M. Johan Reiken an der Ost- und Herman Keyman an der Westseite; Herman Kyman mit seinem Haus an der Hühlstraße (Huilstraße) zwischen Häusern Cordt Steinbickers an der Ost- und Johan Rottendorff an der Westseite; Herman Beene mit seinem Haus am Markt zwischen Häusern Wilbrant Rottendorff an der Ost- und Herman Buschman an der Westseite; und Jobst Wichelinckhoff mit seinem Haus und Hof an der Hühlstraße (Heullstraße) zwischen Witwe Wolter Schlendrigs Scheuer an der Ost- und Engelbert Ullick an der Westseite. Verkäufer und Bürgen geloben Bezahlung und Währschaft. Ablösevorbehalt für die Verkäufer mit halbjährlicher Vorankündigung. Ankündigung von Stadtsekretsiegel und Unterschriften.
Ausfertigung, Pergament 42 x 26 cm, die Urkunde ist durch Schnitte kassiert; anhängendes Stadtsekret bis auf Rest ab, Unterschriften von Bürgermeistern und Kämmerer, Stephanus Isinckhoff, Johan Kaldthoff, Herman Kjman, für Henrich Beene und Jobst Wichelinckhoff unterschreibt Henrich Frye. Rückseite: Inhaltsvermerk (17. Jh.); Signaturen: N. 18, No-12. Abschrift beiliegend.
Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 695
Urkunden
auff Pfinxtabent, so gewesen der dreißigster monatz Maii
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.