Johann von Virneburg bekennt, dem Johann von Schönborn eine Summe in Höhe von neunzig und ... rheinische Gulden schuldig zu sein. Weitere Bestimmungen. Graf Ruprecht zu Virneburg leistet Gewähr. Sr.: Ausst., Graf Ruprecht und Johann von Schönborn. Ausf. Perg., durch Moderschaden weitgehend verderbt (rest. 1991) - 3 Sg. anh., 1 und 2 hängen, 3 lose beil., sämtlich schwarzes Wachs. - Rv. -

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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