Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt aus Gnaden und wegen seiner bereitwilligen Dienstbarkeit Johann Ritter, perpetuierter Vikar der Kirche zu Weinburg (Wumeberg), und das Seine lebenslang in den pfalzgräflichen und der Pfalz besonderen Schutz, Schirm und sein Fürsprache. Er verspricht, ihn wie andere geistliche Untertanen und Schirmverwandte zu schirmen und Fürsprache zu geben, wo er rechtsmächtig ist. Der Pfalzgraf gebietet seinen Ober- und Unteramtsleuten, besonders dem Unterlandvogt im Elsass, Jakob von Fleckenstein, dem Zinsmeister der Landvogtei, Balthasar im Hof, und dem Amtmann zu Lützelstein, Nikolaus (Niclas) Glock, sowie ihren Amtsnachfolgern, Johann Ritter so zu schirmen und Fürsprache zu gewähren.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...