Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Vorgesetzte der Ulmer Fischerzunft Johann Glaser und der Pferdeunterkäufer Lazarus Bayer, beide Bürger in Ulm, als vom Rat der Stadt Ulm verordnete Pfleger der minderjährigen Kinder des verstorbenen Weinhändlers und Ulmer Bürgers Konrad Heilbronner Konrad und Ursula erschienen. Sie haben dargelegt, dass ihren Pflegekindern Stadel und Hofstatt in Ulm Unter den Fischern [heute Fischergasse] am oberen Bollwerk zwischen dem Haus des Käufers und dem Bollwerk gehört. Zum besseren Nutzen der Pflegekinder haben sie Stadel und Hofstatt an deren Bruder, den Flößer Johann Heilbronner, verkauft. Der Besitz ist für ein Darlehen in Höhe von 300 Gulden als Pfand eingetragen. Der Käufer hat dafür 500 Gulden Ulmer Stadtwährung bar bezahlt und dann um die Beurkundung des Verkaufs gebeten. Da sie aber nur die Pfleger der Kinder sind, ist ihnen dies nicht möglich. Daher bitten sie den Rat um Hilfe. Der Rat entscheidet nach Untersuchung der Angelegenheit, dass der Verkauf gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts zum Verkehrswert des Besitzes und zum besseren Nutzen der Pflegekinder erfolgt ist. Daher kann er dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet werden und erlangt dann Rechtskraft.