Arnold von Baden, Deutschordensvogt der Neumark, an Hochmeister [Ulrich von Jungingen]: die Sache der Stadt Königsberg in der Neumark wegen der Gefangennahme ihrer Bürger Peter Bleyse und Bredereyke durch Dietrich von Quitzow und deren Schadloshaltung an den von dem Urheber der Tat Hermann Gustebise hinterlassenen Gütern. Eiltverfügung.

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