Johann Diederich König von Holthausen und seine Frau Catharina Elisabeth verkaufen dem Johann Rudolph Hoffmann, Operatoren zu Oberkirchen, und seiner Frau Anna Margaretha Schauerte mit Zustimmung des Johann Werner von Veyder, kurköln. Suffragan und Domherr sowie Propst zu Meschede, als dem Grundherrn folgende Grundstücke: einen Heukamp, ungefähr zwei Fuder groß in der Lüttmecke, oben und neben an den Königsberg und unten an Müllers Kamp stoßend; eine kleine Wiese in der Apen Hellen zu einem guten Karren Heu; ein Land auf dem Kahlen Born zu zehn Scheffeln, nach Holthausen und unten an Hennemanns, an der anderen Seite an Rahts Land anstoßend; ein Land auf dem Alten Felde, ungefähr zehn Scheffel groß, stoßend an Königs Land und oben an den Weg. Diese Stücke sind Propsteilehen. Der Kaufpreis beträgt 110 Reichtaler, den Taler zu 36 Mariengroschen gerechnet, und noch besonders 100 Reichstaler für den Erbkauf. Siegelbitte an den Notar Joann Röttgern Trilling und an den Richter Höynck zu Bracht, da die Güter im Gericht Oberkirchen liegen. Zeugen: Joannis Maas aus Schmallenberg und Joann Hermann Schütten, Gerichtsschöffe des Gerichts Oberkirchen. Geschehen zu Oberkirchen 1714 Juni 7

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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