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Klage der Frau Gerd Stoltenkamp, geb. Maria Lugge ./. Fleischhauer Gerhard Modersohn. Der Beklagte hatte Forderungen (siehe Anlagen) an die Kirchspiele Altahlen und Walstedde. Er ließ durch Soldaten Zwangsvollstreckung bei den Eingesessenen vornehmen; hieran beteiligte sich der Mann der Klägerin. Da die Zwangsvollstreckung unzulässig war, weil sie nicht durch die dafür bestellten Organe ausgeführt wurde, ließ der Richter in Ahlen den Mann der Klägerin festnehmen. Die Klägerin verlangt nun vom Beklagten Ersatz allen Schadens, der hierdurch entsteht; sie behauptet, ihr Mann habe im Auftrage des Beklagten gehandelt, dieser habe sich auch verpflichtet, für allen Schaden aufzukommen.

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Stadtarchiv Münster
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