Vertrag zwischen Hans Henlin zu Niederhofen, Martin Ragger zu Laubach als Vertreter ihrer Gemeinden und Martin Natterer im Mayland für sich und die andern Untertanen der Herrschaft Zeil einerseits und der Stadt Memmingen andererseits über die Nübel, deren Lauf die Grenze zwischen der Landvogtei Schwaben und der Herrschaft Zeil bildet. Darin wird die Wässerung geregelt, die von der Stadt Memmingen zugestanden ist, und die Gegenleistung in Form von Kies für die Unterhaltung der Straße bei der Brücke zu Weizenhofen.-Erneuerung des Vertrags von 1578 (vgl. U 853) mit dem Zusatz, daß die von Niederhofen, wenn sie auf ihre Güter fahren wollen, den Schlüssel zu den beiden Wehren bei dem Memminger Zolleinnehmer in Niederhofen abholen müssen. Siegler: Johann Jakob Hillensen, der Rechte Doktor und Verwalter der Landvogtei Schwaben, und Hans Kaspar von Ulm zu Wangen, erbtruchsessischer Obervogt der Herrschaft Zeil und Marstetten. Orig. Perg., 2 S. in Holzkapseln anh., beschädigt.
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Vertrag zwischen Hans Henlin zu Niederhofen, Martin Ragger zu Laubach als Vertreter ihrer Gemeinden und Martin Natterer im Mayland für sich und die andern Untertanen der Herrschaft Zeil einerseits und der Stadt Memmingen andererseits über die Nübel, deren Lauf die Grenze zwischen der Landvogtei Schwaben und der Herrschaft Zeil bildet. Darin wird die Wässerung geregelt, die von der Stadt Memmingen zugestanden ist, und die Gegenleistung in Form von Kies für die Unterhaltung der Straße bei der Brücke zu Weizenhofen.-Erneuerung des Vertrags von 1578 (vgl. U 853) mit dem Zusatz, daß die von Niederhofen, wenn sie auf ihre Güter fahren wollen, den Schlüssel zu den beiden Wehren bei dem Memminger Zolleinnehmer in Niederhofen abholen müssen. Siegler: Johann Jakob Hillensen, der Rechte Doktor und Verwalter der Landvogtei Schwaben, und Hans Kaspar von Ulm zu Wangen, erbtruchsessischer Obervogt der Herrschaft Zeil und Marstetten. Orig. Perg., 2 S. in Holzkapseln anh., beschädigt.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 U 859
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster >> Urkunden >> IX. Fremde Bestandteile des Klosterarchivs >> 2. Weltliche Personen >> Memmingen
1586 September 30
Urkunden
Henlin, Hans, Niederhofen
Hillenson, Johann Jakob, Dr. iur.; Landvogteiverwalter
Natterer, Martin, Niederhofen
Ragger, Martin, Laubach
Laubach : Reinstetten, Ochsenhausen BC
Mailand : Reichenhofen, Leutkirch im Allgäu RV
Marstetten : Aitrach RV; Herrschaft
Niederhofen : Wuchzenhofen, Leutkirch im Allgäu RV
Waizenhof : Altmannshofen, Aichstetten RV; Zollbrücke
Wangen im Allgäu RV
Zeil = Schloss Zeil : Reichenhofen, Leutkirch im Allgäu RV; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:20 MEZ
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