Vertrag zwischen Hans Henlin zu Niederhofen, Martin Ragger zu Laubach als Vertreter ihrer Gemeinden und Martin Natterer im Mayland für sich und die andern Untertanen der Herrschaft Zeil einerseits und der Stadt Memmingen andererseits über die Nübel, deren Lauf die Grenze zwischen der Landvogtei Schwaben und der Herrschaft Zeil bildet. Darin wird die Wässerung geregelt, die von der Stadt Memmingen zugestanden ist, und die Gegenleistung in Form von Kies für die Unterhaltung der Straße bei der Brücke zu Weizenhofen.-Erneuerung des Vertrags von 1578 (vgl. U 853) mit dem Zusatz, daß die von Niederhofen, wenn sie auf ihre Güter fahren wollen, den Schlüssel zu den beiden Wehren bei dem Memminger Zolleinnehmer in Niederhofen abholen müssen. Siegler: Johann Jakob Hillensen, der Rechte Doktor und Verwalter der Landvogtei Schwaben, und Hans Kaspar von Ulm zu Wangen, erbtruchsessischer Obervogt der Herrschaft Zeil und Marstetten. Orig. Perg., 2 S. in Holzkapseln anh., beschädigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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