Der Konstanzer Stadtammann Brunn von Tettikofen vidimiert der Stadt Konstanz ein auf deren Appellation an das Landgericht des Nürnberger Burggrafentums unterm 14. Janaur 1447 ergangenes Mandat, das dem Landgericht verbietet, in der Streitsache der Stadt Konstanz und des Hans Arnold von St. Gallen zu richten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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