Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Wilhelm, Herr zu Rappoltstein und Hohnack, für ein Jahr zu seinem Rat und Diener angenommen hat. Wilhelm hat sich verpflichtet, dem Pfalzgrafen auf sein oder seiner Hauptleute Ansinnen mit 30 gerüsteten Reisigen zu Pferde, wovon 24 gewappnet sein sollen, in seinen Geschäften zu dienen. Futter, Mahl, Nägel und Hufeisen soll er wie andere Diener erhalten. Für den Dienst erhält er weiter in diesem Jahr 600 Gulden, die der Pfalzgraf ihm auf seinen Schaffner und seine Gefälle zu Rappoltsweiler (Rapoltzwiler) beweist, etwaige Mindereinnahmen aus den Einkünften sind Wilhelm auszugleichen. Falls die oberen Städte der Landvogtei im Elsass mit dem Pfalzgrafen in Krieg geraten, soll ihm Wilhelm mit der vereinbarten Zahl an Reisigen und seinen Untertanen Hilfe leisten, ihm auch seine Schlösser und Städte öffnen. Die Nutzung der Offenhäuser soll auf Kosten des Pfalzgrafen geschehen und Wilhelm unschädlich sein. Kurfürst Friedrich verpflichtet sich für den Fall, dass der Feind ein Schloss oder eine Stadt Wilhelms einnimt, keine Rachtung einzugehen, wenn darin nicht auch eine Rückerstattung an den Rappolsteiner vereinbart wird. Darüber hinaus will der Pfalzgraf ihm in diesem Fall neben seinem Dienstgeld weitere 300 Gulden reichen. Reisiger Schaden soll Wilhelm gütlich ersetzt werden, bei Nichteinigung ist der Entscheid über Schadensersatz dem kurpfälzischen Hofmeister, Marschall und Wilhelms derzeitigen Hauptmann anheimzustellen. Wilhelm hat dem Pfalzgrafen Treue und Gehorsam geschworen. Der Dienstvertrag beginnt zu Mittfasten [24.03.].