Winther von Rüdesheim und seine Frau Else bekunden, daß Margreta von Baden, Gräfin zu Nassau, Witwe, und Johann Graf zu Nassau sie auf beider Lebzeiten belehnt hat mit dem Gut, das + Peter von Miehlen (Melen) von Graf + Adolff zu Nassau zu Lehen hatte in der Mark von Wiesbaden (Wesbader marg), des Sezelers Gut genannt, das der Herrschaft heimgefallen war. Die Aussteller wollen auch das Gut, das Peder von Miehlen (Melen) dem Spital zu Wiesbaden (Wes-) für Schuld versetzt hatte, wiedereinlösen und die Hofstatt zu Wiesbaden in der Stadt zwischen Herrn Henrichs Gerthe und der von Emmershausen (Heymerßhusen) Haus bebauen. Dies alles soll nach beider Tod an die Herrschaft zurückfallen. Da die Herrschaft für die Aussteller die Herren zu Lorch (Lorche) gebeten, ihnen ihre Güter zu Wiesbaden zu leihen, versprechen die Aussteller, daß die Herrschaft auch die Güter der Herren von Lorch (Lorche) nach der Aussteller Tod an sich nehmen und frei ohne Einspruch von Erben der Aussteller verleihen kann. Siegler: Aussteller.