Eberhard von Holdinghausen bekennt sich zu dem eingerückten Lehensbrief des Grafen Johann zu Sayn, Herrn zu Homburg über seine Belehnung mit den Lehen seines + Vaters Eberhard wie in Urkunde 1490 August 12.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner