Nachdem seinerzeit der +Georg Böcklin von Böcklinsau testamentarisch sein Schloss oder Burg zu Wybolzheim, Knoblochspurg genannt, seinem Vetter Jakob hinterlassen hatte, wobei der jeweils älteste der Familie Böcklin Zugang haben sollte, dann das Schloss an die Brüder und Vettern Ludwig, Heinrich, Hans Konrad, Philipp Jakob und Wilhelm Böcklin gekommen war, welche in einem Vertrag von 1576 das Schloss als Stammhaus bestätigt hatten, welches von einer Linie an die andere übergehen könne und letztlich der +Philipp Jakob Böckle das Haus dem Philipp Böcklin, Gräflich Hanau-Lichtenbergischen Amtmann zu Willstätt vermacht hatte, unter Ernennung des Grafen Johann Reinhard zu Hanau und Zweibrücken, Herrn zu Lichtenberg und Ochsenstein, als Testamentsvollstrecker, nachdem jedoch Wolf, Jakob, Hans Ludwig und Klaus Friedrich Böcklin sowie Eberhard von Kippenheim als Vormund der minderjährigen Söhne Wolf Friedrich und Hans Karl des +Hans Konrad Böcklin Bedenken gegen dieses Testament eingebracht hatten, ist folgendes festgesetzt worden: Philipp Böcklin verzichtet auf sein Recht an dem Legat. Zwar erhält er das Schloss mit Zubehör und allen damit verbundenen Pflichten, jedoch soll er den obengenannten Verwandten für ihre Verzichtleistung 2400 fl., zu je 15 b gerechnet, in zwei Raten, die Hälfte auf kommende Weihnachten, den Rest auf Weihnachten 1613 entrichten. Sollte der Mannesstamm Philipps erlöschen, so tritt der Mannesstamm seines Bruders Claus Friedrich in diese Rechte ein. Erlischt auch der Mannesstamm dieser Linie, so treten die Lehenserben in die Rechte ein, die jedoch den Eigentumserben dafür 1000 fl. zahlen müssen. Dies gilt auch für die Nachkommen des eventuellen Lehenerben. Die Ehefrau des Philipp Böcklin, Eva Böcklerin geborene Häsin von Lauffen, hat, sollte sie ihren Mann überleben, auf Lebenszeit Wohnrecht in genanntem Schloss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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