Vogt und Richter zu Kirchheim beurkunden, daß Hänslin Müller und seine Frau Adelheid, ihre Mitbürger, die sich in das Spital verpflichtet und verpfründet haben, diesem ihren Hof zu Ötlingen mit bestimmten Vorbehalten geschenkt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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