Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet eine Streitsache zwischen dem Ritter Emmerich von Reifenberg (Emrich von Rieffenberg) einer- und Wilhelm von Mauchenheim genannt von Bechtolsheim andererseits. Dabei geht es um den Wiederfall von 1.100 Gulden nach dem Tod des Ritters Friedrichs von der Sparre (Spare). Beide Parteien hatten sich zum Rechtsentscheid an den Pfalzgrafen und dessen Räte gewandt, die die Sache mit allem Notwendigen angehört haben. Wilhelm gibt nun an Emmerich 1.100 Gulden in Form von liegenden Gütern zu Saulheim (Sauwelnheim) und Zugehör übergibt. Die Schätzung wird von dem Amtmann zu Oppenheim, Hans von Kronberg, sowie von Hans von Inelheim (Ingelnheim), beide Ritter, und den, die sie dazu nehmen wollen, vorgenommen. Häuser, Scheuern und Ställe sind davon ausgenommen. Die zu übergebenden Güter soll Wilhelm erblich abtreten und mittels einer Verschreibung an Emmerich übereignen und dies vom Gericht besiegeln lassen. Dies alles soll binnen eines Vierteljahres geschehen, worin beide eingewilligt haben.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet eine Streitsache zwischen dem Ritter Emmerich von Reifenberg (Emrich von Rieffenberg) einer- und Wilhelm von Mauchenheim genannt von Bechtolsheim andererseits. Dabei geht es um den Wiederfall von 1.100 Gulden nach dem Tod des Ritters Friedrichs von der Sparre (Spare). Beide Parteien hatten sich zum Rechtsentscheid an den Pfalzgrafen und dessen Räte gewandt, die die Sache mit allem Notwendigen angehört haben. Wilhelm gibt nun an Emmerich 1.100 Gulden in Form von liegenden Gütern zu Saulheim (Sauwelnheim) und Zugehör übergibt. Die Schätzung wird von dem Amtmann zu Oppenheim, Hans von Kronberg, sowie von Hans von Inelheim (Ingelnheim), beide Ritter, und den, die sie dazu nehmen wollen, vorgenommen. Häuser, Scheuern und Ställe sind davon ausgenommen. Die zu übergebenden Güter soll Wilhelm erblich abtreten und mittels einer Verschreibung an Emmerich übereignen und dies vom Gericht besiegeln lassen. Dies alles soll binnen eines Vierteljahres geschehen, worin beide eingewilligt haben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 31
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1478 Juni 18 (uff dornstag nach sant Vits tag)
fol. 23r-23v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Entscheit zwuschen Emrich von Rieffenberg ritter und Wilhenn von Mauchenheim genant von Bechtolßheim".
Ingelheim, Hans von; Ritter, erw. 1477, 1478, 1480 tot
Kronberg, Johann (Hans) von; Ritter, Amtmann zu Oppenheim, -1488
Mauchenheim gen. von Bechtolsheim, Wilhelm von; erw. 1478
Reifenberg, Emmerich von; Sohn des Emmerich, kurpfälzischer Diener, -1488 (?)
Sparre, Friedrich von; Ritter, erw. 1478
Saulheim AZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:09 MESZ
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