Sitzungen des "Düsseldorfer Kreises": Bd. 16
Vollständigen Titel anzeigen
BArch B 347/311
BArch B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz >> B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit >> Allgemeine Angelegenheiten des Datenschutzes >> Zusammenarbeit, Sitzungen, Arbeitskreise >> Organsisation der obersten Aufsichtsbehörden zur Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich.- "Düsseldorfer Kreis" >> Sitzungen des "Düsseldorfer Kreises"
1991-1992
Enthält:
Sitzung der für den Datenschutz zuständigen Länderreferenten ("Düsseldorfer Kreis") am 17. und 18. Okt. 1991 mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
2. Auslegung von § 2 Abs. 3 und 4 BDSG: Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes auf Unternehmen des privaten Rechts mit staatlicher Beteiligung - Überblick über den Meinungsstand -;
3. Auslegung von § 10 BDSG (automatisiertes Abrufverfahren): Stichprobenverfahren i. S. v. § 10 Abs. 4 BDSG;
4. Auslegung von § 24 Abs. 6 BDSG (Widerspruchsrecht bei Kontrollen): Aufbewahrung von Widersprüchen;
5. Auslegung von § 27 Abs. 2 BDSG: "Offensichtlich" aus einer Datei entnommene Daten;
6. Auslegung von § 41 Abs. 1 BDSG: Befugnisse der Aufsichtsbehörden;
7. Verfahrensstand der Beratung der EG-Datenschutzrichtlinie;
8. Adress-, Telefon- und Branchenverzeichnisse auf CD-ROM;
9. "Personenbezogene Daten" im EC-Cash-System;
10. Übermittlung von Patientendaten durch niedergelassene Ärzte an privat-ärztliche Verrechnungsstellen und an private Krankenversicherungen oder sonstige Stellen;
11. Bereinigung der "Robinson-Liste";
12. Mieterfragebogen;
13. Bericht über die 13. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten;
14. Bericht aus den Arbeitsgruppen (Ergebnisse, weiteres Programm);
15. Meldepflicht nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 BDSG bei Unternehmen, die Akten vernichten;
16. Einführung einer Dokumentationspflicht der Datenquellen für Auskunfteien und Detekteien
Sitzung der für den Datenschutz zuständigen Länderreferenten ("Düsseldorfer Kreis") am 17. und 18. Okt. 1991 mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
2. Auslegung von § 2 Abs. 3 und 4 BDSG: Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes auf Unternehmen des privaten Rechts mit staatlicher Beteiligung - Überblick über den Meinungsstand -;
3. Auslegung von § 10 BDSG (automatisiertes Abrufverfahren): Stichprobenverfahren i. S. v. § 10 Abs. 4 BDSG;
4. Auslegung von § 24 Abs. 6 BDSG (Widerspruchsrecht bei Kontrollen): Aufbewahrung von Widersprüchen;
5. Auslegung von § 27 Abs. 2 BDSG: "Offensichtlich" aus einer Datei entnommene Daten;
6. Auslegung von § 41 Abs. 1 BDSG: Befugnisse der Aufsichtsbehörden;
7. Verfahrensstand der Beratung der EG-Datenschutzrichtlinie;
8. Adress-, Telefon- und Branchenverzeichnisse auf CD-ROM;
9. "Personenbezogene Daten" im EC-Cash-System;
10. Übermittlung von Patientendaten durch niedergelassene Ärzte an privat-ärztliche Verrechnungsstellen und an private Krankenversicherungen oder sonstige Stellen;
11. Bereinigung der "Robinson-Liste";
12. Mieterfragebogen;
13. Bericht über die 13. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten;
14. Bericht aus den Arbeitsgruppen (Ergebnisse, weiteres Programm);
15. Meldepflicht nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 BDSG bei Unternehmen, die Akten vernichten;
16. Einführung einer Dokumentationspflicht der Datenquellen für Auskunfteien und Detekteien
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), 1978-
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:40 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) (Tektonik)
- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Tektonik)
- Inneres (Tektonik)
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (Bestand)
- B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Gliederung)
- Allgemeine Angelegenheiten des Datenschutzes (Gliederung)
- Zusammenarbeit, Sitzungen, Arbeitskreise (Gliederung)
- Organsisation der obersten Aufsichtsbehörden zur Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich.- "Düsseldorfer Kreis" (Serie)
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