Streit um die Renteinkünfte der Herrschaft Broich mit ihrem Zubehör. Klage auf Abtretung von Broich oder auf Einräumung des Erbteils an der Herrschaft Oberstein gemäß einem Vertrag von 1676, durch den die Mutter des Beklagten für 1000 Goldgulden (1 Goldgulden = 2 Gulden, 1 Gulden = 60 Kreuzer) und für die Herrschaft Oberstein ihre Rechte an Broich dem Kläger als Gatten ihrer jüngeren Schwester überlassen hat. Der Beklagte beansprucht als Sohn der ältesten der drei Töchter des Wilhelm Wirich von Daun, Grafen von Falkenstein, den adeligen Vorteil an der Herrschaft Broich und ein Drittel der zugehörigen Güter. Das RKG schlägt mit Urteil vom 3. Okt. 1755 das am 19. Okt. 1697 eingereichte Gesuch des Klägers auf vollständige Restitution ab und spricht den Beklagten von der Ladung ”ad reassumendum“ frei. Ein Endurteil befindet sich nicht in der Akte. Der Herzog von Jülich und Berg erhebt Gerichtsstandseinrede gegen das RKG wegen Verletzung des Privilegium de non appellando in Besitzstreitsklagen, da am 20. Sept. 1684 und 14. Sept. 1686 am jül.-berg. Hofgericht rechtskräftige Urteile ergangen seien.
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Streit um die Renteinkünfte der Herrschaft Broich mit ihrem Zubehör. Klage auf Abtretung von Broich oder auf Einräumung des Erbteils an der Herrschaft Oberstein gemäß einem Vertrag von 1676, durch den die Mutter des Beklagten für 1000 Goldgulden (1 Goldgulden = 2 Gulden, 1 Gulden = 60 Kreuzer) und für die Herrschaft Oberstein ihre Rechte an Broich dem Kläger als Gatten ihrer jüngeren Schwester überlassen hat. Der Beklagte beansprucht als Sohn der ältesten der drei Töchter des Wilhelm Wirich von Daun, Grafen von Falkenstein, den adeligen Vorteil an der Herrschaft Broich und ein Drittel der zugehörigen Güter. Das RKG schlägt mit Urteil vom 3. Okt. 1755 das am 19. Okt. 1697 eingereichte Gesuch des Klägers auf vollständige Restitution ab und spricht den Beklagten von der Ladung ”ad reassumendum“ frei. Ein Endurteil befindet sich nicht in der Akte. Der Herzog von Jülich und Berg erhebt Gerichtsstandseinrede gegen das RKG wegen Verletzung des Privilegium de non appellando in Besitzstreitsklagen, da am 20. Sept. 1684 und 14. Sept. 1686 am jül.-berg. Hofgericht rechtskräftige Urteile ergangen seien.
AA 0627, 3368 - L 257/866
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1693 - 1785 (1676 - 1785)
Enthaeltvermerke: Kläger: Graf Emich Christian von Leiningen, Herr von Dagsburg und Asprimont, zu Broich, namens seiner Gattin Christian Louisa von Daun, Gräfin von Falkenstein, seit 1726 seine Erbinteressenten mit Namen Christian Otto, Bernhard Alexander und Karl Moritz Grafen von Limburg-Styrum, seit 1752 Graf Karl von Limburg - Styrum - Bronckhorst, älterer Sohn des verstorbenen Christian Otto von Limburg-Styrum, seit 1756 Friedrich Theodor Ludwig von Leiningen, seit 1762 die Vormünder für Maria Josepha von Limburg-Styrum, die einzige Tochter des verstorbenen Grafen Karl Joseph von Limburg- Styrum und der Maria Elisabeth de Laverne (La Verne) Beklagter: Graf Johann Karl August von Leiningen, Herr von Dagsburg und Asprimont, seit 1700 seine Witwe Johanna Magdalena von Hanau, seit 1723 Christian Karl Reinhard von Leiningen - Heidesheim, seit 1725 Karl Wild- und Rheingraf als Vormund für die Kinder des Johann Karl August von Leiningen Prokuratoren (Kl.): Dr. Ludwig Ziegler 1699 - Dr. Johann Paul Besserer 1726 - Subst.: Dr. Philipp Ludwig Meckel - Subst.: Dr. Ernst Karl Fischer 1752 - Subst.: Lic. Johann Paul Besserer 1754 - Lic. Johann Adam Bissing (1762) - Lic. Damian Ferdinand Haas 1763 - Subst.: Lic. Johann Werner Prokuratoren (Bekl.): Dr. Georg Friedrich Müeg [1692] 1693 - Subst.: Dr. Johann Paul Fuchs - Subst.: Dr. Johann Georg Erhard 1700 - Dr. Johann Rudolph Sachs 1723 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hoffmann iunior - Lic. Wilhelm Ludwig Ziegler [1730] 1753 - Subst.: Dr. Johann Frech - Lic. Cäsar Scheurer 1764 - Subst.: Dr. Konrad Gordian Seuter - Lic. Johann Philipp Nidderer (für den Pfalzgrafen Johann Wilhelm bei Rhein) [1691] 1695 - Subst.: Lic. Johann Henrich Flender - Lic. Johann Wilhelm Weylach [1750] 1751 - Subst.: Lic. Ferdinand Wilhelm Brandt Prozeßart: Citationis super nullitate et immissionis die Herrschaft Bruch betreffend, nunc (1755 ?) restitutionis in integrum Instanzen: RKG 1693 - 1785 (1676 - 1785) Beweismittel: Vertrag von 1676 zwischen Emich Christian von Leiningen und Charlotta Augusta von Falkenstein einerseits und Johann Friedrich Wild- und Rheingraf und Anna Elisabeth von Falkenstein, verwitwete von Leiningen, andererseits (Q 20). Patentbriefe des Königs Stanislaus von Polen von 1752 zur Vollziehung einer Konvention zwischen dem König und dem Grafen von Leiningen (Q 62). Urkunde des RKG von 1760 über die Vormundschaft für Maria Josepha, die unmündige Tochter des verstorbenen Grafen Karl Joseph von Limburg-Styrum und der Maria Elisabetha de Laverne (Q 67). Beschreibung: 7,5 cm, 427 Bl., lose; Q 1 - 7, 9 - 26, 30 - 64, 67 - 71a, 3 Beilagen von 1785, es fehlen Q 8, 27 - 29, 65, 66 und 71b. Lit.: Gustav Jansen, Die Persönlichkeiten und die Zeit der Leininger Grafen, Mülheim/Ruhr 1940, S. 38ff.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:57 MESZ