Klage des Kais. Generalkriegskommissars Frhrn Arnold von Boymer, Herr zu Stockum p.p. ./. den Stadtsyndikus Lic. Henrich Wittfeldt. Beleidigungsklage. Der Beklagte soll den Kläger beleidigt haben in einem Schriftsatz, den er als Advokat in einer Sache des Klägers gegen Godfrid zum Schloet und Johan von der Brüggen gen. Hasenkampf verfasst hat.