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Kirchengemeinde Hordel (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.02. Kirchenkreis Bochum
1896 - 2012
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hordel (Ev. Kirchenkreis Bochum) wurde 2017 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 207 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1896 bis 2012. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.300, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3.Die Kirchengemeinde Hordel wurde 1902 durch die Auspfarrung aus den Kirchengemeinden Eickel (größtenteils) und Wattenscheid (ein kleinerer Teil) errichtet. Bis 1933 gehörte Hordel zum Kirchenkreis Gelsenkirchen, danach dem Kirchenkreis Bochum. 2015 ging die Kirchengemeinde Hordel in der Kirchengemeinde Bochum auf.Die Gründung der Kirchengemeinde, die vom Kirchbauverein vorangetrieben wurde, ist gut dokumentiert; die Errichtungsurkunde ist vorhanden (LkA EKvW 4.300 Nr. 130). Die erste Aufgabe der jungen Kirchengemeinde - der Bau der Kirche und des Pfarrhauses - ist ebenfalls aufschlussreich dargestellt. Wie sehr man darauf bedacht war, für das Planen und Bauen der Hordeler Kirche einen sehr guten Architekten zu bekommen, weist der vorhandene Schriftverkehr nach (LkA EKvW 4.300 Nr. 118 und 120). Die Protokollbücher beginnen erst mit 1916. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden die Unterlagen über die Tätigkeit der evangelischen Vereine in Hordel, die zum Teil älter als die Kirchengemeinde selbst sind: die Frauenhilfe, 1885 gegründet und der Arbeiterverein, Gründungsjahr 1887. Besonders beeindruckend sind die Fotos, die das Vereins- und Gemeindeleben in den Jahren 1980-2010 dokumentieren. Die Bilder halten nicht nur Gemeindefeste, Kinderbibelwochen und Konfirmandenfreizeiten fest. Das Presbyterium hat in diesen Jahren freiwillige Fachleute aus der Gemeinde animiert, das Gemeindehaus zu renovieren, eine vorbildliche Leistung, wie die Fotos zeigen. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.300 Nr. … (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im Mai 2017Anna WarkentinLiteratur zur Gemeindegeschichte (Auswahl): siehe Druckschriften im Gemeindearchiv sowieMurken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008. - S. 1004-1007.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hordel (Ev. Kirchenkreis Bochum) wurde 2017 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 207 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1896 bis 2012. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.300, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3.
Die Kirchengemeinde Hordel wurde 1902 durch die Auspfarrung aus den Kirchengemeinden Eickel (größtenteils) und Wattenscheid (ein kleinerer Teil) errichtet. Bis 1933 gehörte Hordel zum Kirchenkreis Gelsenkirchen, danach dem Kirchenkreis Bochum. 2015 ging die Kirchengemeinde Hordel in der Kirchengemeinde Bochum auf.
Die Gründung der Kirchengemeinde, die vom Kirchbauverein vorangetrieben wurde, ist gut dokumentiert; die Errichtungsurkunde ist vorhanden (LkA EKvW 4.300 Nr. 130). Die erste Aufgabe der jungen Kirchengemeinde - der Bau der Kirche und des Pfarrhauses - ist ebenfalls aufschlussreich dargestellt. Wie sehr man darauf bedacht war, für das Planen und Bauen der Hordeler Kirche einen sehr guten Architekten zu bekommen, weist der vorhandene Schriftverkehr nach (LkA EKvW 4.300 Nr. 118 und 120).
Die Protokollbücher beginnen erst mit 1916.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden die Unterlagen über die Tätigkeit der evangelischen Vereine in Hordel, die zum Teil älter als die Kirchengemeinde selbst sind: die Frauenhilfe, 1885 gegründet und der Arbeiterverein, Gründungsjahr 1887. Besonders beeindruckend sind die Fotos, die das Vereins- und Gemeindeleben in den Jahren 1980-2010 dokumentieren. Die Bilder halten nicht nur Gemeindefeste, Kinderbibelwochen und Konfirmandenfreizeiten fest. Das Presbyterium hat in diesen Jahren freiwillige Fachleute aus der Gemeinde animiert, das Gemeindehaus zu renovieren, eine vorbildliche Leistung, wie die Fotos zeigen.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.300 Nr. (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Bielefeld, im Mai 2017
Anna Warkentin
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
siehe Druckschriften im Gemeindearchiv sowie
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008. - S. 1004-1007.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.