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Der Kölner Bürger Daniel Moren und Katharina Himmen machen bekannt, daß Abt Konrad den inzwischen verstorbenen Dr. Reinhard Himmen, ihren Schwiegervater und Vater, am 8. April 1604 zu Dienstmannsrecht mit dem Hülshof (Huls-) zu Marten samt Zubehör belehnt hat. Der Besitz ist nun Daniels Tochter Katharina Moren [aus der 1. Ehe mit + Himmens Tochter] und Katharina Himmen zugefallen. Da sie selbst das Gut nicht empfangen können, haben sie den Dortmunder Bürger Johann Weitmar dazu bevollmächtigt. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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