Die Eventualbelehnung mit Schloss, Stadt und Herrschaft Rietberg [Stadt, Kr. Gütersloh], die ehemals freieigener Besitz des 1456 belehnten Konrad ...
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Urk. 14, 726
A I u, Fürsten zu Lichtenstein sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe L >> Li >> Lichtenstein, Fürsten von
1752 September 09
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Eventualbelehnung mit Schloss, Stadt und Herrschaft Rietberg [Stadt, Kr. Gütersloh], die ehemals freieigener Besitz des 1456 belehnten Konrad Graf zu Rietberg gewesen waren und die dieser gegen Zahlung von 600 rheinischen Gulden Ludwig Landgraf von Hessen aufgetragen hatte, zu neuem Mannlehen. Die Eventualbelehnung erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen den Grafen von Kaunitz und den Fürsten von Lichtenstein vom 28. Februar 1726, der vom Kaiser am 16. April 1726 bestätigt worden war. Schloss, Stadt und Herrschaft sollen dem Landgrafen von Hessen offen stehen. Dem Landgrafen von Hessen steht außerdem die Huldigung zu.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Joseph Wenzel Fürst von und zu Lichtenstein, Graf zu Rietberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Joseph Wenzel Fürst von und zu Lichtenstein, Graf zu Rietberg
Belehnte/r: Joseph Wenzel Fürst von und zu Lichtenstein, Graf zu Rietberg, K. u. K. Wirklicher Geheimer Rat, Generalfeldmarschall, Generalfeld-, Land- und Haus-Artilleriezeugmeister, Obrist über ein Regiment Dragoner, und sein Bruder Emanuel Fürst von und zu Lichtenstein
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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